Firmenwagen - AUS für die 1%-Regel beim Sachbezug/Entnahme des Fahrzeugs. Anerkennung Fahrtenbücher

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Steuerberater Stefan Mücke
Partner der BVWM PartG
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Firmenwagen - AUS für die 1%-Regel beim Sachbezug/Entnahme des Fahrzeugs. Anerkennung Fahrtenbücher

Eine Privatnutzung von Firmenwagen/Geschäftswagen muss vom Arbeitnehmer, Unternehmer oder Geschäftsführer von GmbHs versteuert werden.

Häufig erfolgt die Besteuerung durch die sog. 1%-Methode/1%-Pauschalbewertung. Die Pauschalbewertung ist einfach aber in vielen Fällen unsachgerecht und teuer. Beim Bruchteilsansatz für E-Fahrzeuge oder Hybridfahrzeuge (sog. 0,25 %-Regel oder 0,5 % entschärft sich das Problem und eine überzogene Besteuerung.

Das klassische Fahrtenbuch ist für viele Fahrer keine echte Alternative, da das Fahrtenbuch zeitaufwendig ist und immer ein Anerkennungsrisiko besteht. Es wird auch als nervig empfunden.

Eine echte Lösung um die 1%-Regel zu verhindern sind elektronische Fahrtenbücher. Mit der Lösung von VIMCAR werden die Aufzeichnungen automatisch geführt und Sie müssen nur noch Zuordnungen und Ergänzungen vornehmen.

In diesem Video sprechen wir auch die Fälschung oder Manipulation von Fahrtenbücher.

gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
§ 8 EStG
§ 19 EStG
§ 6 EStG
§ 3 UStG
§ 10 UStG

Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

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