Teil 1 Verwaltervergütung: Vertragsgestaltung, Sonderhonorare

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In einer Eigentümergemeinschaft wird der Verwalter neu bestellt. Ein neuer Verwaltervertrag wird abgeschlossen. Nach einer Anfechtung hat der BGH mehrere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltervergütung geklärt. Er legt fest, wann einzelne Eigentümer ermächtigt werden dürfen, den Vertrag abzuschließen. Die Regeln über die Vergütung müssen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Wann ist es verletzt? Der Verwalter kann zwischen unterschiedlichen Arten, seine Vergütung zu gestalten, frei wählen. Besonders wenn Sondervergütungen vereinbart werden, müssen spezielle Anforderungen eingehalten werden.
Das BGH-Urteil macht deutliche Vorgaben wirksame Regelungen der Vergütung im Verwaltervertrag. Auf dieser Grundlage erhalten Sie in dem Video „Segelanweisungen“ für die Gestaltung des Vertrags.

BGH, Urteil vom 5.7.2019 AZ: V ZR 278/17

In Teil 2 geht es um die Pflichten der Verwaltung bei Sanierungsmaßen und Rückzahlung einer Sondervergütung.

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