Immobilien Share Deal ohne Grunderwerbsteuer

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Ein Share Deal mit Immobilien diente früher dazu, Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Dabei hat man Immobilien in einer GmbH oder einer Personengesellschaft positioniert und dann die Anteile an der Gesellschaft anstatt der Immobilien verkauft. Denn die Übertragung von Unternehmensanteilen ist schließlich kein Besteuerungsgrund bei der Grunderwerbsteuer. Doch das betrachtete der Gesetzgeber als unlautere, wenn auch legale, Vermeidung der Grunderwerbsteuer. Da diese Steuer insbesondere den Bundesländern zufließt, diese durch den Immobilien Share Deal jedoch erhebliche Steuereinbußen zu verzeichnen hatten, bestand Handlungsbedarf. Deshalb wurden die Regelungen verschärft. Ein Share Deal mit Immobilien war nun nur noch möglich, wenn ein Erwerber maximal 94,9 % der Anteile erwarb. Aber auch das schränkte den Share Deal mit Immobilien kaum ein. Deshalb gilt heute eine Grenze von 89,9 %.

0:00 Immo Tommy zum Share Deal mit Immobilien
1:17 Wie ein Share Deal mit Immobilien funktioniert
1:46 Einschränkungen zum Immobilien Share Deal
2:01 Immobilien Share Deal mit mehreren Käufern
2:30 RETT-Blocker optimierte Immobilien Share Deal
3:27 Steuerfreier Immobilien Share Deal heute
4:37 Unsere Beratung zum Immobilien Share Deal

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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