Kulturzeit: Rundfunkreform und Zukunft des Kulturjournalismus - Gespräch mit Carsten Brosda (2024)

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Zu den Reformplänen der Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind bei der koordinierenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei mehr als 10.000 Stellungnahmen eingegangen. Öffentlich war in den vergangenen Wochen vor allem über die unsichere Zukunft des Kultursenders 3sat debattiert worden. Er könnte mit dem deutsch-französischen Gemeinschaftssender arte verschmolzen werden. Nach den Plänen der Rundfunkkommission der Bundesländer sollen insgesamt mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der zehn Fernseh-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen. Das geht aus dem Entwurf für einen Reformstaatsvertrag hervor, zu dem jedermann Stellungnahmen einreichen konnte. Die Frist endet am 11. Oktober 2024.

Eine auf der Plattform "innn.it" gestartete Petition für den Erhalt von 3sat hatten bis Freitagmittag mehr als 125.000 Menschen unterschrieben. Zu den Erstunterzeichnern gehören neben anderen der FDP-Politiker Gerhart Baum, die Schauspielerin Iris Berben und der Politikwissenschaftler Hajo Funke. 3sat mit Hauptsitz in Mainz wird von ARD und ZDF gemeinsam mit dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und der Schweizer SRG SSR betrieben. Nach der Auswertung der Stellungnahmen soll der Staatsvertrag von den Länderchefs beraten werden. In Kraft treten kann dieser erst, wenn auch alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben. Das wird frühestens im Sommer 2025 der Fall sein, bis dahin bleibt auch der Rundfunkbeitrag auf der jetzigen Höhe von 18,36 Euro pro Monat. Wir sprechen mit Carsten Brosda, Hamburger Senator für Kultur und Medien, über die geplante Rundfunkreform und ihre Auswirkungen auf den Kulturjournalismus.

Mehr zur Rundfunkreform: https://innn.it/3sat, https://www.change.org/p/petition-zur-rett...

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 26. September 2024 einen Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben.

Ziel der Reform ist es, einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. Hierfür soll der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden. So enthält der Entwurf Vorschläge zur Digitalisierung der Angebote, zur Reduzierung der Sparten- und Hörfunkangebote und zur Begrenzung des Sportrechteetats. Zudem soll die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender gestärkt werden.

Die wesentlichen Inhalte der Reformvorschläge sind in dieser Präsentation zusammengefasst.

Der am 2. Oktober an die Rundfunkkommission übermittelte "KEF-Sonderbericht zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" ist hier abrufbar.

Bis zum 11. Oktober 2024 konnten Anregungen und Anmerkungen zu den Vorschlägen eingereicht werden.

Moderation: Vivian Percovic

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