Strafrecht I Straftaten gegen das ganze Vermögen - Diebstahl (§ 242 StGB) I RA Stefan Koslowski

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Die „Straftaten gegen das ganze Vermögen“ behandeln zunächst den Tatbestand des Betrugs. Es geht um den Aufbau, den objektiven (Täuschung und Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden) und subjektiven Tatbestand, die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl (Dreiecksbetrug), den Computerbetrug und die besonders schweren Fälle des Betrugs.

Zudem werden weitere Delikte, wie das Erschleichen von Leistungen, Versicherungsmissbrauch, Erpressung, räuberische Erpressung, Begünstigung, Hehlerei, Geldwäsche, Untreue (Missbrauchstatbestand/Treuebruchtatbestand) und der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten dargestellt.

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