Die Gesellschaftervertretungsvollmacht- wann ist sie zwingend erforderlich?

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Fällt ein Gesellschafter einer Kapital- oder Personengesellschaft durch Unfall, Krankheit… für längere Zeit aus, ist handlungsunfähig, bestimmt das Betreuungsgericht einen betriebsfremden Berufsbetreuer, der befugt ist, anstelle des Chefs/ der Chefin alle Entscheidungen zu treffen. Mit ihm müssen sich Gesellschafterkollegen dann arrangieren. Das hat meist fatale Auswirkungen auf das Unternehmen und wirkt sich mitunter existenzbedrohend aus.
Liegt jedoch eine rechtswirksame Gesellschaftervertretungsvollmacht mit einer Handlungsanweisung vor, ist dieses Szenario ausgeschlossen. Namentlich benannte Vertrauenspersonen dürfen im Namen des Chefs/ der Chefin entscheiden.

Erfahren Sie im folgenden Kurzvortrag weitere wichtige Details.

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