HAARIGE ANSAGE: Bart ab! – Uni-Klinik Greifswald verbietet Vollbärte

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Kein Vollbart im Klinikgebäude: Mit dieser Ansage an Medizinstudenten will die Universitätsmedizin in Greifswald (UMG) für einen festen Sitz von Corona-Masken sorgen - und hat damit auch für medialen Wirbel gesorgt. Überregionale Medien berichteten, während die Regel bei der Studierendenschaft laut Fachschaftsrat kein großes Thema ist.

Die UMG hatte Ende Januar per Mail erneut daran erinnert, in der Klinik für eine dicht anliegende Mund-Nase-Bedeckung zu sorgen. Das Schreiben enthielt eine Abbildung von vielen Bartformen und Hinweise, bei welchen Bärten die Schutzwirkung der Maske unzulässig nachlässt und welche okay sind. Neben einer glatten Rasur gelten nach der Grafik, die von der US-Gesundheitsbehörde CDC stammt, diverse Schnurrbärte als geeignet. Stoppelbärte dagegen werden als schlecht für den Corona-Schutz per Maske eingestuft.

Der Chef des Krisenstabs der Uni-Medizin, Klaus Hahnenkamp, erklärte: «Studierende, die keine dicht anliegende Maske tragen, sind durch die verantwortliche Kursleitung vom Unterricht auszuschließen.» Im Klinikbereich seien Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte mit Blick auf die Sicherheit aller unvermeidbar. «Hygiene geht vor, so sind beispielsweise auch lange Fingernägel nicht gestattet.» Die Regeln gelten laut Hahnenkamp aber für alle Mitarbeitenden in der Klinik. Bei Patientenkontakt sei das Tragen einer FFP2-Maske für alle Pflicht. «Selbstverständlich meint dies, das Tragen einer dicht anliegenden FFP2-Maske.»

Bei den Betroffenen überwiegt Verständnis, wie der Fachschaftsrat Medizin deutlich machte. «Wir kennen natürlich nicht die Meinung aller Medizinstudierenden, aber gehen stark davon aus, dass die Mehrheit unseren Standpunkt unterstützt und die Relevanz der Hygienemaßnahme versteht», erklärte die Vorsitzende Nina Drämel. Entgegen anderer Darstellungen gebe es wieder viel direkten Patientenkontakt. «Auch innerhalb der Studierendenschaft gibt es Verwunderung darüber, wie groß das Thema in der Presse ist, obwohl es intern keine Diskussionen darüber gab.»

In der Mail von Ende Januar wird auf das Arbeitsschutzgesetz verwiesen. Daraus ergäben sich Pflichten für die Beschäftigten. Auch versicherungstechnische Fragen spielten eine Rolle. Andernfalls könne es im Infektionsfall zu Regressansprüchen gegen den Arbeitgeber kommen.

Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Borchmann, kannte nach eigener Aussage bisher keine entsprechenden Bart-Regeln an anderen Kliniken. Die Studienlage weise allerdings darauf hin, dass Bärte die Effektivität einer FFP2-Maske deutlich einschränken könnten.

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