TOTSCHLAG IN AUGSBURG: Sechs Beschuldigte nun auf freiem Fuß

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Nach einer tödlichen Auseinandersetzung am Nikolaustag 2019 in Augsburg ist gegen einen 17-Jährigen unrechtmäßig Haftbefehl erlassen worden. Das Bundesverfassungsgericht rügt in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung den vom Oberlandesgericht München (OLG) auf Antrag der Augsburger Staatsanwaltschaft erlassenen Haftbefehl. Das OLG ordnete daraufhin umgehend die Freilassung des 17-Jährigen an.

Die Staatsanwaltschaft kündigte wenige Stunden später an, dass nicht nur der 17-Jährige aus der Untersuchungshaft komme, die weiteren fünf mutmaßlichen Mittäter würden «aus Gleichbehandlungsgründen» ebenfalls freigelassen. Nur der Hauptbeschuldigte, ein ebenfalls 17 Jahre alter Jugendlicher, müsse wegen Verdachts des Totschlags in U-Haft bleiben.

Der Anwalt von einem der mutmaßlichen Mittäter, Felix Dimpfl, hatte gegen den Haftbefehl Verfassungsbeschwerde eingelegt, die Richter in Karlsruhe gaben ihm Recht. Der 17-Jährige sei «in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt», befanden die Bundesrichter. Verteidiger Dimpfl zeigte sich mit der Entscheidung sehr zufrieden: «Ich war der festen Überzeugung, dass es so nicht geht wie in Augsburg», sagte er.

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