Nebenberuflich selbstständig als Angestellter

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Im diesem Video-Tutorial vermitteln wir euch ein paar grundsätzliche Dinge, die ihr beachten solltet, wenn ihr euch nebenberuflich selbstständig machen möchtet.
Viele möchten ihr Angestelltenverhältnis zunächst nicht aufgeben, sich aber trotzdem nebenher selbstständig machen. Denn mehr Geld verdienen ist ein Wunsch, den der Arbeitgeber häufig nicht einfach so erfüllen kann. Allerdings gibt es ein paar Punkte zu beachten, bevor man sich selbst zum Chef seines eigenen Nebenjobs macht.
Der Richtwert für den Zeiteinsatz einer nebenberuflichen Selbstständigkeit liegt bei 18 Stunden. Und generell gilt: Der Arbeitsmittelpunkt sollte natürlich der Haupt-Job sein. Denn nur dieser wird mit Sozialausgaben belastet. Auch sollte der Verdienst des Nebenjobs, also der nebenberuflichen Tätigkeit, nicht höher sein als der Verdienst im Haupterwerb.
Ansonsten gelangt man schnell in die unangenehme Situation, Krankenversicherungsbeiträge auf die Selbstständigkeit zu bezahlen.
Betrachtet man die Lage aus rein finanzieller Sicht lohnt sich ein Nebenverdienst in form einer Selbstständigkeit oft mehr als eine Lohnerhöhung. Geht man davon aus, dass man einen gnädigen Chef hat, der eine Lohnerhöhung von brutto 100€ gewährt, eventuell mit der Voraussetzung von zusätzlichen Wochenstunden, liegt man hier insgesamt netto trotzdem oft unter der Verdienstmöglichkeit, die jemand hat, der in Heimarbeit seiner nebenberuflichen Selbstständigkeit nachgeht.
Denn netto kommt bei einer Lohnerhöhung von brutto 100€ in der Regel nur ca. 52€ beim Arbeitnehmer an. Hier lohnt sich schon eine Existenzgründung, weil auf den Umsatz, den man als nebenberuflich Selbstständiger erwirtschaftet, lediglich Steuern gezahlt werden müssen. Dieser Nebenverdienst ist sozialabgabenfrei, sofern man sich in den Grenzen bewegt und keine Scheinselbstständigkeit führt. Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass man nur für einen Arbeitgeber arbeitet oder 5/6 der Einnahmen von einem einzigen Arbeitgeber bezieht. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, diese Einschränkung zu umgehen, nämlich indem man einen Freistellungsauftrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellt.
Kommt man also auf das Beispiel zurück 100€ Lohnerhöhung versus 100€ Verdienst in der nebenberuflichen Selbstständigkeit, liegt der klare Vorteil bei der Existenzgründung im Nebenerwerb, dass hier nur Steuer auf den erwirtschafteten Umsatz, also den eigenen Stundenlohn, kommen. In der Beispielrechnung liegt man also bei einer Gehaltserhöhung bei 52€ netto und beim Verdienst aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit netto bei 70 Euro.
Dies funktioniert natürlich nur unter der Voraussetzung, dass man in Heimarbeit arbeiten kann und keine weiteren Kosten anfallen.
In unserem Video-Tutorial erklären wir, dass es noch einige andere weitere Punkte zu beachten gibt, bevor man sich als Angestellter nebenberuflich selbstständig macht. Konkurrenz zum Arbeitgeber, offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und Informationspflicht sind nur einige Stichworte. Viel Spaß beim Video!

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