🆕 Letzte Nachfrist Schlussabrechnung Coronahilfen & Frist bis 2.12.2024 erhalten | IFU-Steuernews

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Steuerberater Lukas Hendricks erläutert wie auch nach dem 15. Oktober 2024 noch eine Schlussabrechnung eingereicht werden kann.

In Einzelfällen wird es über den 02.12.2024 hinaus eine automatische Fristverlängerung von 6 Wochen für alle durch die Bewilligungsstelle zurückgegebenen Anträge geben.

Das heißt konkret, dass auch Anträge, die nach dem 02.12.2024 zurückgegeben werden, innerhalb von 6 Wochen erneut eingereicht werden können.

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