BGH-Urteil im Cum-Ex-Skandal: Abdruck von Tagebuch-Zitaten rechtmäßig

Описание к видео BGH-Urteil im Cum-Ex-Skandal: Abdruck von Tagebuch-Zitaten rechtmäßig

„Liebes Tagebuch – Notizen aus der feinen Gesellschaft“, lautete die Überschrift der Süddeutschen Zeitung. Die Zeitung berichtete im September 2020 über die Versuche des Warburg-Bankers Christian Olearius, im Cum-Ex-Skandal Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe abzuwenden. Dazu hatte Olearius auch Kontakt zu Hamburgs damaligem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz aufgenommen. Über Treffen mit Scholz machte Olearius Einträge in sein Tagebuch. Das wurde im Rahmen der Ermittlungen gegen den Banker beschlagnahmt. Und der Süddeutschen Zeitung gelang es, Einblick in das Tagebuch zu bekommen. Sie zitierte in ihrem Artikel wortwörtlich daraus.
Christian Olearius sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte gegen die Münchner Zeitung. Der Bundesgerichtshof wies seine Klage heute jedoch ab und stärkt die Pressefreiheit. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sei im Cum-Ex-Skandal wichtiger, so Karlsruhe. Bei der Berichterstattung darüber, ob Hamburger Politiker Einfluss auf die Finanzbehörden genommen haben, dürfe wörtlich aus den Tagebüchern des Warburg-Bankers zitiert werden.
Aktenzeichen: VI ZR 116/22
__
#bgh #cumex #tagebuch

Комментарии

Информация по комментариям в разработке