Fahrt nach Föhr ~ Reise ins Paradies [Dash-Cam-Reise]

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So, ich habe mir dann mal was überlegt.
Ich habe mir eine Dash-Cam gekauft und habe einfach lauter schöne Videos auf Föhr gemacht. An denen wollte ich euch mal teilhaben lassen und ich wünsche euch genauso viel Spaß dabei wie mir!


Auch wenn es vielen Autobesitzern stinkt: Ihr Auto darf fotografiert und online gestellt werden – sogar ohne das Kennzeichen unkenntlich gemacht zu haben. Wir erklären, wieso!

Ein fremdes Auto fotografieren und – ohne das Kennzeichen unkenntlich zu machen – ins Netz stellen? Ist erlaubt! Da ein Auto weder über ein Urheber- noch über ein Persönlichkeitsrecht verfügt, darf es fotografiert werden. Auch der Besitzer des Autos hat nicht das Recht, das Fotografieren seines Autos zu untersagen. Einschränkungen aber können sich dadurch ergeben, dass das fotografierte Auto nicht frei zugänglich ist – der Fotograf also auf privatem Grund unterwegs ist. Stellt sich die Folgefrage, ob das Nummernschild unkenntlich gemacht werden muss. Die Antwort leitet: nein. Wird das Auto unkommentiert, also rein sachlich dar- und ins Internet gestellt, wird das Persönlichkeitsrecht des Besitzers nicht verletzt. Das hat das Amtsgericht Kassel entschieden (Az.: 1 T 75/07). Nummernschilder sind per Definition nämliche keine sensiblen Daten, da sie für jeden frei zugänglich und sichtbar sind. Hinzu kommt, dass lediglich Polizei und Behörden Zugriff auf die Daten hinter dem Nummernschild haben – und somit der normale Bürger anhand des Nummernschilds nicht die Daten des Fahrzeughalters herausfinden kann.

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