Einspruch gegen den Steuerbescheid - erkärt in 2 Minuten!

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Ihr Einkommensteuerbescheid ist nicht korrekt?
Wir erklären Ihnen wie Sie Einspruch erheben können!
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Markus ist schon ganz fleißig dabei, seinen Urlaub zu planen. Deshalb freut er sich auch schon auf den Steuerbescheid und seine Steuererstattung, die er sich auf mein-Elster.de ausgerechnet hat. Ein paar Rückerstattungen von der Steuer würden ihm nämlich bei seiner Planung sehr zu Gute kommen. Jetzt hat er seinen Einkommensteuerbescheid erhalten. Aber auf Markus wartet eine unangenehme Überraschung: Denn statt Rückerstattungen steht
hier, dass er noch Einkommenssteuer nachzahlen muss. Markus wirft gleich mal einen Blick in die Erläuterung des Bescheids. Hier liest er, dass einige Kosten nicht anerkannt wurden, weil er die vom Finanzamt angeforderten Nachweise nicht vorgelegt hatte. Hat er die Möglichkeit bezüglich seiner Steuererklärung Einspruch zu erheben?
Um sich hier Klarheit zu verschaffen zieht Markus ebenfalls die Rechtsbehelfsbelehrung zu Rate. Laut dieser hat er einen Monat Zeit, um gegen die Nachzahlungen aus seinem Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Das erledigt er am besten online über mein-elster.de. Allerdings muss der Nachzahlungsbetrag, auch wenn Markus Einspruch einlegt, fristgerecht gezahlt werden, es sei denn, Markus stellt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und kann diesen auch rechtlich begründen.
Da Markus sich sicher ist, dass er recht bekommt, legt er online gegen seinen Steuerbescheid Einspruch ein, gibt den Grund für seinen Einspruch an und setzt auch ein Häkchen bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Sobald das erledigt ist, sendet er die Belege für die nicht anerkannten Kosten per Post an das Finanzamt nach.
Beim Finanzamt entscheidet eine Finanzbeamtin zunächst über den Aussetzungsantrag. Da die Begründung von Markus nachvollziehbar ist, kann sie dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in der strittigen Höhe stattgeben.
Die Finanzbeamtin schickt nun einen Bescheid zurück an Markus und informiert ihn, dass die von ihm beantragte Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Das heißt, dass Markus vorerst nichts mehr nachzahlen muss, bis über die strittigen Kosten entschieden ist. Sollte Markus allerdings nicht Recht bekommen und sein Steuerbescheid Einspruch abgewiesen werden, muss er den ausgesetzten Betrag mitsamt Zinsen zurückzahlen! Sobald die Finanzbeamtin auch Markus Belege erhält, kann sie prüfen, ob die Belege sich mit den nicht anerkannten Kosten soweit decken. Da dies der Fall ist, kann Markus‘ Steuerfestsetzung nun geändert werden und seinem Einspruch wird stattgegeben.
Markus erhält schließlich seinen neuen Einkommensteuerbescheid. Und, siehe da! Die von ihm nachgewiesenen Kosten sind jetzt berücksichtigt. Er muss also nichts mehr nachzahlen, sondern erhält endlich seine erwartete Erstattung. Der Einspruch zu seinem Steuerbescheid ist damit erledigt! Und Markus kann sich wieder voll und ganz seiner Urlaubsplanung widmen.

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