Was ist eigentlich NIS-2? Der neue EU-Rechtsakt zu kritischer Cybersicherheit verständlich erklärt!

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Die Europäische Union hat in ihrem Amtsblatt am 27. Dezember 2022 die bereits seit geraumer Zeit erwartete zweite Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union oder kurz: NIS-2-Richtlinie – veröffentlicht, nachdem diese am 28. November vergangenen Jahres durch den Rat angenommen wurde (Richtlinie 2022/2555, Text abrufbar unter: https://intrapol.org/2023/01/05/aktue....

Das regulatorische Ziel von NIS-2: Nichts anderes als die Vertiefung und inhaltliche Erweiterung der Anforderungen an die Cybersicherheit zum verbesserten und an die aktuelle Bedrohungslage angepassten Schutz des EU-Binnenmarktes im Sinne einer Stärkung, Modernisierung und Ausweitung zentraler Vorgaben. Da es sich um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung handelt, müssen die europäischen Mitgliedstaaten den neuen Rechtsakt bis zum 17. Oktober 2024 in nationalstaatliches Recht umsetzen.

Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker erklärt die wesentlichen Inhalte und mitgliedstaatlichen Anforderungen dieses neuen und zentralen europäischen Rechtsakts zur kritischen Cybersecurity.

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