Reisekostenabrechnung machen und sparen!

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Grundlage für die ansetzbaren Reisekosten ist das Einkommensteuergesetz.
Für Geschäftsreisen im Inland bleiben die Pauschbeträge unverändert.
Die kleine Pauschale für 8 bis 24 Stunden Abwesenheit bleibt bei 14 Euro.
Für die große Verpflegungspauschale können weiterhin 28 Euro angesetzt werden.

Die Übernachtungspauschale gehört zur Reisekostenabrechnung.
Sie beträgt in Deutschland 20 € pro Tag.
Die Auszahlung ist für Mitarbeiter steuerfrei, das Unternehmen darf diese aber nicht als Betriebsausgabe kennzeichnen.

Für die Fahrtkosten beträgt die Pauschale zur Zeit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer bei Fahrten mit dem privaten Pkw.

Werden die real angefallenen Kosten angesetzt, sind diese durch die entsprechenden Belege nachzuweisen.

Ihr direkter Kontakt, wenn wir helfen oder beraten sollen:

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