VdK-TV: Entlassungsmanagement – wie es nach dem Krankenhaus weitergeht

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Viele Patienten, die das Krankenhaus verlassen, wissen nicht, wer sie zu Hause versorgen soll. Deshalb gibt es das sogenannte "Krankenhaus-Entlassungsmanagement". Das Entlassungsmanagement soll Versorgungslücken beim Übergang der Patienten vom Krankenhaus nach Hause oder in die Kurzzeitpflege schließen. 2015 hatte der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ den Leistungsanspruch Versicherter auf Versorgungsmanagement im Sozialgesetzbuch festgehalten. Darauf hatte unter anderem der Sozialverband VdK hingewirkt.

Nun kann ein Patient seine Forderungen gegenüber der Krankenkasse geltend machen. Außerdem dürfen Krankenhäuser Krankschreibungen ausstellen und Medikamente für eine Woche nach der Entlassung verschreiben.

Möchten Sie weitere Forderungen des Sozialverbands VdK zum Thema Gesundheit erfahren? https://www.vdk.de/deutschland/pages/...

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