Anhörung zum erlaub­ten Ab­schuss von Wölfen

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Der Abschuss von Wölfen soll in bestimmten Fällen erleichtert werden. Zur Abwendung drohender „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ durch Nutztierrisse sollen künftig „erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können“, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, der am Montag, 9. Dezember 2019, im Mittelpunkt einer zweistündigen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Leitung von Hubertus Zdebel (Die Linke) stand.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/te...

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