Gerichtsurteil: Kein Recht auf tödliches Betäubungsmittel für Suizid

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Das Bundesverwaltungsgericht hat Sterbewilligen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel zum Suizid versperrt. Das Betäubungsmittelgesetz, das keine Erlaubnis zum Erwerb des Mittels Natrium-Pentobarbital vorsieht, verstoße nicht gegen das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben, entschied das Gericht. Es gebe andere Mittel und Wege für Sterbewillige, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen.

Einer der Kläger ist Harald Mayer. Durch Multiple Sklerose ist er nahezu komplett gelähmt. Mayer braucht rund um die Uhr Betreuung, selbst das Schlucken fällt ihm schwer und bereitet Schmerzen. Mit einem Betäubungsmittel möchte Mayer schon seit 2017 seinem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verlangte er die Erlaubnis, Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen. Damit wollte er sich zu Hause im Kreise seiner Familie – und ohne Hilfe eines Arztes – selbst töten können. Das Bundesinstitut lehnte die Erlaubnis unter Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz ab.

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