BVerfG Urteil: Wiederaufnahme nach Freispruch

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1981 wurde die damals 17-jährige Frederike von Möhlmann tot aufgefunden, vergewaltigt und ermordet. Ein Verdächtiger wurde schnell gefasst, zwei Jahre später aber, 1983, rechtskräftig freigesprochen. Jahrzehnte später, im Jahr 2012, tauchten im Zuge einer DNA-Analyse neue Beweise auf, die den Freigesprochenen schwer belasteten. Doch ein neuer Prozess war nicht möglich, aufgrund des rechtskräftig gewordenen Freispruchs. Der mittlerweile verstorbene Vater der Ermordeten wollte das nicht hinnehmen. Er kämpfte viele Jahre für eine Gesetzesänderung, mit Erfolg: Vor zwei Jahren sorgte die damals Große Koalition von Union und SPD, dass bei besonders schweren Verbrechen wie Mord oder Kriegsverbrechen ein neuer Prozess trotz rechtskräftigem Freispruch möglich ist, wenn es neue Beweise gibt. Der Verdächtige im Fall Möhlmann wurde daraufhin im vergangenen Jahr erneut angeklagt. Dagegen legte dieser Verfassungsbeschwerde ein.

Aktenzeichen: 2 BvR 900/22

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