Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz | Mahlzeit! Recht und Regeln am Mittag

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Neue Heizungen müssen klimafreundlich sein – das schreibt das neue Gebäudeenergiegesetz vor. Im Wechselspiel mit dem ebenfalls neuen Wärmeplanungsgesetz bringt das auch für so manchen Verein Änderungen mit sich – etwa, wenn er eigene Gebäude besitzt.

In welchen Fällen gelten die Regelungen der beiden neuen Gesetze? Was kommt kurz- und langfristig an Veränderungen auf Vereine zu – zum Beispiel bei zukünftigen Investitionen in das Gebäude? Und wie wirken sich die Regelungen auf die Energiekosten aus?

Diese und eure weiteren Fragen beantwortet euch Dr. Reinhard Loch. Er ist Energieberater und war lange Zeit für diese Themen bei der Verbraucherzentrale NRW zuständig.

Weiterführende Informationen der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement findet ihr auf der Website des Boxenstopp fürs Ehrenamt (https://veranstaltungen-landesservice...) sowie im Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.engagiert-in-nrw.de).

Hinweis: Die in der Veranstaltung gemachten Angaben zu Rahmenbedingungen entsprechen dem Stand von Juni 2024 und können sich zwischenzeitlich geändert haben.

Bei den in der Veranstaltung geäußerten Meinungen und Aussagen handelt es sich um die der jeweiligen Referierenden. Sie stimmen nicht zwingend mit der Haltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement überein.

#engagiertinnrw #landesservicestelle #rechtundregeln #ehrenamt #vereine #heizungsgesetz

0:00 Begrüßung
1:55 GEG und Wärmeplanung
4:49 Was passiert bei Heizungstausch?
10:13 Wen trifft das GEG?
11:49 Energieberatung
14:56 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
19:30 Fragen an den Referenten
41:47 Weitere Infos der Landesservicestelle

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