BGH: Online-Sportwetten

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Alle Online-Sportwetten zwischen 2012 und 2020 könnten unwirksam sein. Diese Rechtsauffassung hat der Bundesgerichtshof heute vertreten, weil die Anbieter in dieser Zeit keine deutsche Lizenz hatten. Im konkreten Fall fordert ein Ex-Spieler vom Sportwetten-Platzhirsch Tipico über 3000 Euro zurück. Es gibt aber noch tausende weitere Klagen, insgesamt geht es für die Branche um Millionen oder gar Milliarden-Beträge. Trotz der BGH-Auffassung – nach der die Zocker eben auf Rückzahlungen hoffen können – verkündeten die Richter heute noch kein Urteil. Die höchsten deutschen Zivilrechter haben vorher noch Fragen an den Europäischen Gerichtshof. Der Grund: Tipico hatte in dem betreffenden Zeitraum eine deutsche Lizenz beantragt, von den Behörden aber nicht bekommen – und das verstieß gegen EU-Recht. Stattdessen arbeitete Tipico mit einer Lizenz aus Malta. Die Sportwetten-Branche hofft, dass der Europäische Gerichtshof diese Lizenz als ausreichend bewertet und zugunsten der Anbieter entscheidet. Der EuGH wird in einigen Monaten urteilen, danach beschäftigt sich damit nochmal der Bundesgerichtshof.

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