Schadensverursacher ohne Haftpflicht: Was tun? | Marktcheck SWR

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Was bedeutet das Fehlen einer Haftpflichtversicherung für Verursacher und Geschädigte? Wir klären Rechtsfragen rund um Haftung und Haftpflicht.

00:00 Alles rund um das Thema Haftpflicht
01:17 Was tun, wenn Unfallverursacher eine ausländische Versicherung hat?
05:50 Darf man einen Mietwagen nehmen?
07:12 Gibt es mit jedem ausländischen Unfallverursacher ein Abkommen?
08:12 Was ist zu tun, wenn beim Umzug etwas kaputt geht?
11:22 Schaden bei Gefälligkeitsverhältnis – wer haftet?
12:35 Tierhaftpflicht – wer haftet, wenn durch ein Haustier ein Unfall verursacht wird?

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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 24. September 2024. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv

Übrigens: Da Marktcheck zur ARD gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!
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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BEI AUTOUNFALL
Als Autofahrer muss man zwingend im Straßenverkehr versichert sein. Was aber passiert, wenn man mit einem ausländischen Fahrzeug kollidiert, das den Unfall verursacht hat? In solchen Fällen haftet grundsätzlich die gegnerische Versicherung. Ansprechpartner in Deutschland ist allerdings ein Regulierungsbeauftragter, da jede ausländische Versicherung in der EU einen Repräsentanten in Deutschland hat. Dieser ist verpflichtet, spätestens nach drei Monaten ein Regulierungsangebot oder eine Ablehnungsbegründung vorzulegen.

SCHADEN BEI UMZUG – BLOßE GEFÄLLIGKEIT?
Wenn man einem Freund beim Umzug hilft und etwas kaputt geht, kann man sich laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht ganz aus der Affäre ziehen. Zumindest wenn man eine Haftpflichtversicherung hat, muss man diese bitten, den Schaden zu regulieren. Hat man keine Haftpflichtversicherung, muss genauer auf das Gefälligkeitsverhältnis geschaut und im Einzelfall entschieden werden.

WER HAFTET BEIM UNFALL MIT EINEM HAUSTIER?
Auch hier kommt es auf den Einzelfall und mitunter die Größe des Haustiers an. Läuft etwa eine größere Main Coon Katze auf die Straße und ein Motorradfahrer weicht aus und verletzt sich, hat das Gericht das Verschulden zu 2/3 bei der Katzenhalterin und zu 1/3 beim Motorradfahrer aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr gesehen.

Autor: Martin Küstermann, Florian Doetsch
Bildquelle:  Adobe Stock/ vegefox.com/Kwangmoozaa/yelantsevv/Ingus Evertovskis/deagreez

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#Unfall #Haftpflicht #Auto

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