Verdeckte Gewinnausschüttung: Warum die vGA kein Nachteil ist | Steuerberater Christoph Juhn

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► Unser Blogbeitrag zur verdeckten Gewinnausschüttung:
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Viele Mandanten haben Angst vor einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). In diesem Video erklärt Christoph Juhn zu welchen steuerlichen Folgen diese verdeckte Gewinnausschüttung führt und warum eine vGA gar nicht so dramatisch ist wie viele annehmen.
Die meisten Geschäftsführer müssen auf ihre Gehälter müssen eine Abgabe von 42% leisten.
Wenn der Betriebsführer sagt das ein überhöhtes Gehalt eine verdeckte Gewinnausschüttung ist, muss derjenige darauf 25% Kapitalertragsteuer zahlen.
Die offene Gewinnausschüttung wird prozentual genau so wie die verdeckte Gewinnausschüttung besteuert, nämlich mit 50%. Nur die Steuerzahllast ist eine andere.

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Steuerberater Christoph Juhn

Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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