In diesem Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, was wichtig ist, wenn Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen wollen und wie Sie dann am besten vorgehen.
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Bußgeldcheck (kostenlos und unverbindlich): https://bussgeldcheck.flegl-rechtsanw...
"Wenn ein Bußgeldbescheid Sie erreicht hat, dann sind Sie in aller Regel zu schnell, mit zu geringem Abstand, über eine rote Ampel oder mit Handy am Steuer gefahren. Möglicherweise haben Sie sogar schon einen Zeugenfragebogen, einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen.
Und jetzt fragen Sie sich, ob Sie diesen Bußgeldbescheid mit einem Einspruch erfolgreich zunichtemachen können. Ich werde es Ihnen natürlich sagen. Schauen Sie sich doch einfach dieses Video an.
Hallo, mein Name ist Jochen Flegl, ich bin Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte.
Ich möchte an dieser Stelle noch ganz kurz auf unseren Bußgeldcheck hinweisen. Den Link finden Sie in der Videobeschreibung. Sie können damit kostenlos und unverbindlich bei uns anfragen, wenn Sie kein Bußgeld, keine Punkte und auch kein Fahrverbot bekommen wollen.
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Sie haben also Handlungsbedarf, dürfen auf gar keinen Fall untätig bleiben. Denn, gegen den Bescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen - schriftlich, gegebenenfalls online - Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden.
Wenn das nicht geschehen sollte, würde der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden. Und, abgesehen von seltenen Ausnahmen, wäre dann nichts mehr zu machen. Rufen Sie also bitte nicht einfach nur bei der Bußgeldstelle an. Sie könnten Ihre Situation damit auch verschärfen.
Ein bloßer Einspruch reicht aber in aller Regel nicht aus. Was gibt es also noch zu tun, wenn der Bußgeldbescheid keine negativen Konsequenzen für Sie haben soll?
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Im Falle einer Einspruchsbegründung sollten Sie darauf achten, dass Sie es der Behörde nicht unnötigerweise ermöglichen, Ihnen den Verstoß nachweisen oder die Strafe, beispielsweise wegen vorsätzlicher Begehungsweise, verschärfen zu können.
Sollte Ihr Bußgeldverfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht abgegeben werden, können Sie sich dort selbst verteidigen.
Worauf kommt es denn nun aber an, wenn ein Einspruch erfolgreich sein soll?
Typischerweise lege ich den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der Bußgeldstelle für meine betroffenen Mandanten ein. Diesen Einspruch begründe ich übrigens zunächst nicht, sondern beantrage stattdessen, mir die Bußgeldakte zu übersenden. Mir kommt es nämlich erst einmal nur darauf an, Informationen zu erlangen, die ich zu Ihren Gunsten verwenden kann.
Ich begründe nach erfolgter Akteneinsicht den Einspruch. Mit meiner Einspruchsbegründung gehe ich hartnäckig und zielstrebig gegen Ihren Bußgeldbescheid vor. Ich will damit erreichen, dass Sie überhaupt nicht oder zumindest milder bestraft werden.
So, und jetzt kommen sie, die verschiedenen Punkte, mit denen ich immer wieder Erfolg habe, und die übrigens nicht abschließend zu sehen sind:
1. Die Messung war in technischer Hinsicht fehlerhaft.
2. Die Messung war in rechtlicher Hinsicht fehlerhaft.
3. Die Bußgeldstelle kann Ihnen die Fahrereigenschaft nicht nachweisen.
4. Die Geldbuße kann reduziert werden, sodass Sie keinen Punkt in Flensburg bekommen.
5. Es kann vom Fahrverbot abgesehen werden.
6. Es kann die Verjährung der Ordnungswidrigkeit erreicht werden.
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Beauftragen Sie uns damit, in professioneller Art und Weise den Bußgeldbescheid, den Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, mit einem Einspruch anzugreifen. Sie können das aus ganz Deutschland tun. Bußgeldverfahren werden in meiner Anwaltskanzlei schon seit vielen Jahren bundesweit bearbeitet.
Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf, wenn die Bußgeldbehörde Sie bestrafen will. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und verteidigen Sie gern.
Bis dann!"
00:00 Damit fängt alles an
00:39 Kostenloser + unverbindlicher Bußgeldcheck
01:08 Einspruchsfrist und Form des Einspruchs
02:13 Sie möchten sich selbst verteidigen?
02:52 Darauf sollten Sie unbedingt achten
03:50 Die Einspruchsbegründung ist wichtig
04:05 Das ist Erfolg versprechend
04:46 Das ist unbedingt noch zu beachten
05:18 So schöpfen Sie alles aus
05:38 Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf
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Flegl Rechtsanwälte, Böblinger Str. 29, 71229 Leonberg
Telefonnummer: 07152 610354
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