Steuerbegriff, Abgaben, Auferlegung | Unternehmensbesteuerung

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#UNTERNEHMENSBESTEUERUNG #STEUER

► STEUERBEGRIFF

Steuern sind Abgaben, die Gebietskörperschaften natürlichen und juristischen Personen auferlegen. Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Gegenleistung (Lexikon der Wirtschaft).

Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (Abgabenordnung).

► ABGABEN

Gebühren werden für die Inanspruchnahme besonderer Leistungen entrichtet (z.B. Ausweisdokumente).

Beiträge bieten die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen (z.B. Krankenversicherung).

Steuern bieten keine direkte Gegenleistung, weder individuelle noch gruppenbezogene Gegenleistung (z.B. Umsatzsteuer).

► GEBIETSKÖRPERSCHAFT

Eine Gebietskörperschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, welcher auf Dauer angelegt ist. Es handelt sich um eine juristische Person, die einen Zweck verfolgt (z.B. Länder).

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