Internationales Steuermodell mit Lizenzgebühren: Google, Amazon, Facebook & Apple

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Lizenzschranke:
► Beispiel Lizenzschranke: https://www.juhn.com/fachwissen/inter...
► Lizenzschranke: https://www.juhn.com/fachwissen/inter...
► Quellensteuer: https://www.juhn.com/fachwissen/inter...
► Hinzurechnungsbesteuerung: https://www.juhn.com/fachwissen/inter...

Unser Video zum Thema Steuervorteil durch internationale Gewinnverlagerung:
►    • Steuervorteil durch internationale Ge...  

Internationale Unternehmen und Konzerne gründen im Niedrigsteuerland ihre Tochtergesellschaft und verlagern damit steuerliche Gewinne von Deutschland in Niedrigsteuerländer. Dabei werden meist Patente, Marken und Urheberrechte auf die ausländischen Firmen übertragen, bevor diese immateriellen Wirtschaftsgüter anschließend wieder an die deutschen Unternehmen zurück vermietet werden. Dazu zahlen die deutschen Gesellschaften hohe Lizenzgebühren an ihre ausländischen Tochterfirmen, die dort nur einem sehr niedrigen Steuersatz unterliegen oder meist gar keiner Besteuerung unterworfen werden. Damit sparen Unternehmen extrem viel Steuern.

Steuerberater Christoph Juhn ist auf das internationale Steuerrecht spezialisiert und berät regelmäßig zu solchen internationalen Unternehmensstrukturen. In diesem Video erklärt er anhand des Beispiels von Google, wie eine solche internationale Gewinnverlagerung mit Lizenzgebühren funktioniert und ob auch normale deutsche Unternehmen mit Lizenzgebühren Steuern sparen können. Außerdem wird dargestellt, wie der deutsche Gesetzgeber mittels der Hinzurechnungsbesteuerung, der Quellenbesteuerung und der neuen Lizenzschranke nach § 4j EStG gegen solche Verlagerungen von Gewinnsubstrat versucht vorzugehen.

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Steuerberater Christoph Juhn

Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln

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