Wer informiert mich im Erbfall?

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Gar nicht so selten sind Beziehungen zwischen engen Verwandten (z.B. Vater/Tochter oder Bruder/Schwester) gestört und die Beteiligten haben über Jahre hinweg keinen Kontakt. Auf die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten im Erbfall hat dies jedoch keinen Einfluss. Auch wenn Jahre lang keine Verbindung zu den Eltern bestand, gilt für den Sohn oder die Tochter im Erbfall das Pflichtteilsrecht.

Um den Pflichtteil beim Erben einzufordern, muss man jedoch erst einmal Kenntnis vom Tod des Erblassers bekommen. Wie geht das eigentlich? Wird man da von Amts wegen informiert? Das Video befasst sich mit dieser Frage und schlägt Alternativen vor, wenn man sich auf behördliche Benachrichtigung nicht verlassen will.

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