Verlustuntergang bei der Übertragung von Körperschaften und Ausnahmen hierzu | Körperschaftsteuer 7

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Heute sprechen wir über den Verlustuntergang, der eintritt, wenn man Anteile an einer Körperschaft veräußert, die einen Verlustvortrag enthält. Dabei gibt es eine Vielzahl an Ausnahmen und entsprechende Regelungen im KStG. So geht der Verlustvortrag regelmäßig nur dann mit einer Übertragung der Anteile einher, wenn die an einen Erwerber oder dessen nahestehende Person übertragenen Anteile innerhalb von fünf Jahren insgesamt 50 % überschreiten.

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0:00 Einleitung & Intro
1:22 Grundlagen zum Verlustuntergang
4:33 Schenkung
6:25 Erwerb von 4 Personen
7:45 Konzernklausel
11:19 Stille Reserven Klausel
15:23 Sanierungsklausel
16:34 Fortführungsgebundene Verlustvorträge

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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