Markenschutz #rolfclaessen
https://rolfclaessen.com - Hier geht es um die Markenanmeldung. Ich bin Rolf Claessen, Partner der Patentanwaltskanzlei Michalski · Hüttermann & Partner, und in diesem Video erkläre ich, wie man eine Marke anmeldet und was man beachten muss. Wir betreuen über 4500 Marken für unsere Mandanten und ich gebe in diesem Video unsere Erfahrung weiter.
Ich erläutere die folgenden wichtigen Punkte:
1) Markenrecherche und warum die wichtig ist
2) Wo und wie genau kann ich die Marken anmelden?
3) Anmelderangaben
4) Angabe des Zeichens
5) Angabe der Waren und Dienstleistungen
6) Kosten der Markenanmeldung
Markenrecherche: für deutsche Markenanmelder stellt sich meistens erst einmal die Frage, ob mir eine deutsche Marke reicht oder ob ich eine EU-weite sog. Unionsmarke brauche. Danach richtet sich nämlich auch der erste Schritt, den man beachten muss. Da die Ämter in der Regel nicht oder nicht ausreichend recherchieren, muss man selbst eine Markenrecherche durchführen (lassen). Ich habe dazu ein extra Video gemacht:
• Markenrecherche - kostenfreie Recherc...
Man kann diese Recherche mittlerweile selbst machen oder z.B. durch einen Patentanwalt durchführen lassen. Wenn ich eine Recherche durchführe und bewerte, dann hafte ich natürlich dafür, was ich dort schreibe. Und das ist der wesentliche Vorteil.
Wo und wie kann man eine Marke anmelden? Man kann die Marke entweder selbst anmelden. Hier sind die Links:
Deutsche Marke: https://direkt.dpma.de/marke/
Unionsmarke: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de...
Die Formulare sind relativ selbsterklärend.
Oder man beauftragt z.B. den Patentanwalt seines Vertrauens. Was für Vorteile hat das? Der Patentanwalt hat natürlich viel mehr Erfahrung und kenn die ganze Rechtsprechung, die man bei der Markenanmeldung beachten sollte. Und zum anderen haftet der Patentanwalt dafür, was er tut. Und ein weiterer Vorteil ist natürlich, dass man Zeit spart und sich nicht in die ganze Rechtsprechung z.B. zur Verwechslungsgefahr mit älteren Marken oder zur Formulierung der Waren und Dienstleistungen und dem Schutzbereich einlesen muss.
Anmelderangaben: bei einer Markenanmeldung muss man genau angeben, wer der Anmelder und späterer Inhaber der Marke sein soll. Hier sollte man die Angaben aus dem Handelsregister nehmen. Es gibt eine wichtige Besonderheit: bei einer GbR muss wenigstens ein Gesellschafter persönlich genannt sein und die Privatadresse (nicht die geschäftliche Adresse) angegeben werden. Sonst kann es später zu Problemen bei der Aktivlegitimation bei der Durchsetzung der Marke kommen.
Angabe des Zeichens: Bei einer Markenanmeldung muss man natürlich genau angeben, welches Zeichen geschützt werden soll. Im einfachsten Fall ist dies ein Wort oder ein Logo. Hier drei wichtige Hinweise:
1) Wenn im Logo ein Wort vorkommt, so hat man mit einer Wortmarke in der Regel einen wesentlich breiteren Schutzbereich, da man normalerweise mit der Wortmarke gegen die Verwendung des Wortes vorgehen kann, egal wie es bei dem Wettbewerber grafisch gestaltet ist.
2) Worte, die genau das beschreiben, was man sich schützen will (z.B. Marke Apple für Obst) bekommt man in der Regel nur als grafisch gestaltete Wort-/Bildmarke eingetragen. Solche Marken haben dann nur einen sehr geringen Schutzbereich.
3) Ich melde Wortmarken in Großbuchstaben an. Zum einen entfalten sie dann nach der Rechtsprechung Schutz auch gegen die anderen üblichen Schreibweisen. Zum anderen gibt es z.B. in den USA Rechtsprechung, dass ein Wettbewerber dann nicht identisch in eine kleingeschriebene Marke eingreift, wenn er Großbuchstaben verwendet – nur umgekehrt.
Waren und Dienstleistungen: bei Markenanmeldungen muss man genau angeben, für welche Waren und Dienstleistungen die angemeldeten Zeichen geschützt werden sollen.
Kosten: Die Markenanmeldung einer deutschen Marke kostet 290 EUR für drei Klassen. Jede weitere Klasse kostet 100 EUR mehr.
Rolf Claessen, markenanmeldung formular, markenanmeldung europa, markenanmeldung klassen, markenanmeldung recherche, Anmeldung einer Marke, markenanmeldung kosten, Markenanmeldung, Michalski · Hüttermann, Geistiges Eigentum, Anmeldeformular, DPMA, EUIPO, anmeldung, marken, markenanmeldung österreich, wipo, markenschutz, gemeinschaftsmarke, kosten, markenanwalt, markenregistrierung, Howto, Tutorial
Legalese and Disclaimer - Rechtliches
Sie haben sich ein Video von Rolf Claessen angesehen. Die Meinungen der Teilnemer in diesem Video sind ihre eigenen Meinungen und spiegeln nicht die Meinung der jeweiligen Kanzleien wieder und werden auch nicht von den Kanzleien mitgetragen. Keiner der Inhalte soll als Rechtsberatung angesehen werden. Diese Videos sollten unter keinen Umständen als Rechtsberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Die Inhalte dieser Videos sind als allgemeine Informationen gedacht. Für spezielle Rechtsfragen sollten Sie Ihren Patentanwalt kontaktieren. Konsultieren Sie Ihren Patentanwalt.
Информация по комментариям в разработке