Der Hahn erklärt Strafrecht - § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Описание к видео Der Hahn erklärt Strafrecht - § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls

00:10: Allgemeine Hinweise / Klausurhinweise
01:42 Überblick
02:10 § 243 I S.2 Nr.1 StGB (geschützte Räumlichkeiten)
05:20 § 243 I S.2 Nr.1 StGB (Tathandlungen)
10:15 § 243 I S.2 Nr.2 StGB
13:11 § 243 I S.2 Nr.3 StGB
14:07 § 243 I S.2 Nr.4-5 StGB
15:26 § 243 I S.2 Nr.6 StGB
16:58 § 243 I S.2 Nr.7 StGB
17:36 unbenannte besonders schwere Fälle
18:43 Geringwertigkeitsklausel gem. § 243 II StGB
19:38 Subjektive Seite

Ein Kanal des Fachgebiets Strafrecht der Hochschule der Polizei

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Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Onlinevorlesungen nicht sämtliche im Rahmen eines juristischen Studiums behandelten Theorien und Meinungsstreitigkeiten dargestellt werden, sondern nur diejenigen, die nach Auffassung der Dozentinnen und Dozenten des Fachgebietes Strafrecht der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz für unsere Studierenden und die polizeiliche Praxis von Relevanz sind.

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