Pflegebegutachtung

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Im Rahmen der Vortragsreihe „Mittwochs bei den Waldburg-Zeil Kliniken“ informiert Dr. med. Gisa Kopp, Oberärztin Abteilung Orthopädie an der Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen, über die Pflegebegutachtung zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit.

„Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI regelt die Rahmenbedingungen und Leistungen der Pflegeversicherung,“ erläutert Dr. Gisa Kopp. „Pflegebedürftig in diesem Sinne sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Wer für mindestens 6 Monate und mit einer bestimmten Schwere körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren kann, ist laut Gesetz pflegebedürftig,“ führt die erfahrene Medizinerin weiter aus. Aber wer legt den entsprechenden Pflegegrad fest und wie geschieht dies?

Dr. Gisa Kopp wird in ihrem Vortrag allen Interessierten zunächst die Leistungen der Pflegeversicherung vorstellen. Im Anschluss wird sie detailliert auf die Pflegebegutachtung eingehen: Wie läuft diese ab? Was steht alles im Gutachten? Welche weiteren versorgungsrelevanten Informationen werden darüber hinaus erhoben? Und welche Empfehlungen zur Förderung oder zum Erhalt der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, zu Prävention und Rehabilitation gibt es? Abschließen wird sie ihren Vortrag mit den Besonderheiten einer solchen Pflegebegutachtung.

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