BGH-Urteil: Waffenexporte von Heckler & Koch vom 30.03.21

Описание к видео BGH-Urteil: Waffenexporte von Heckler & Koch vom 30.03.21

Die Urteile gegen zwei frühere Angestellte des Rüstungsunternehmens #Heckler&Koch wegen illegaler #Waffenlieferungen nach #Mexiko sind rechtskräftig.

Die Revision der Staatsanwaltschaft war ohne Erfolg, sie hatte schärfere Strafen gefordert. Es bleibt bei Bewährungsstrafen für zwei ehemalige Heckler & Koch-Angestellte, darunter eine Sachbearbeiterin. Ihre Revision gegen die Bewährungsstrafe wurde verworfen. Mitglieder der Heckler & Koch-Geschäftsführung kamen ohne Strafe davon. Die Revision der Rüstungsfirma gegen die Abschöpfung ihres Verkaufserlöses von 3,7 Millionen Euro blieb überwiegend ohne Erfolg. Sie wollte nur den reinen Gewinn des Waffendeals zahlen, 400.000 Euro. Kosten für Herstellung und Transport wollte sie abziehen. Das aber unterbanden die Strafrichter. Heckler & Koch hatten in den 2000er Jahren Sturmgewehre nach Mexiko geliefert. Das deutsche Außenministerium hatte dies nicht ausdrücklich genehmigt, damit mexikanische Unruhestaaten keine Waffen erhalten. Mit erschlichenen Unterlagen mexikanischer Behörden gelangten dann tausende Gewehre und andere Waffen mit Munition in die Unruheprovinzen. Weil das Erschleichen einer Genehmigung derzeit nicht strafbar ist, mahnte der Vorsitzende Richter ein Handeln des Gesetzgebers an. Ein Anwalt aus Tübingen, der Heckler & Koch angezeigt hatte, forderte ein Ende des illegalen deutschen Waffenexports. Um ihn strafbar zu machen, forderte auch er ein neues Gesetz.

Aktenzeichen: 3 StR 474/19

Комментарии

Информация по комментариям в разработке