BGH-Urteil zum Fall des NSU-Unterstützers André E.

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Aktenzeichen: 3 StR 441/20
André Eminger, ein Rechtsextremer und Freund des NSU-Kerntrios, war vom Oberlandesgericht München zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Eminger hatte u.a. für die beiden Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mehrfach Wohnmobile angemietet – die beide für Raubüberfälle und einen Sprengstoffanschlag in Köln nutzten. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind den Münchner Richtern in ihrem Urteil keine Fehler unterlaufen, es bleibt also bei der Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Bundesanwaltschaft wollte vorm BGH eine härtere Bestrafung erreichen, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Mit dem heutigen Urteil ist der Mammutprozess zum NSU rechtskräftig abgeschlossen. Im August hatte der BGH die Revision der Hauptangeklagten Beate Zschäpe verworfen. Sie war als Mittäterin der Mordserie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auch diese Entscheidung ist rechtskräftig.

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