Grundlagenwissen zum Vereinsvorstand

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Der Begriff des Vorstandes ist untrennbar mit dem Verein verbunden. Kein Wunder: Handelt es sich hierbei nicht zuletzt um ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ. Im Grunde kann jeder, der mit Vereinen etwas zu tun hat, mit dem Begriff des Vorstandes etwas anfangen. Allen dürfte dabei klar sein, dass es sich um ein Amt voller Verantwortung und Pflichten handelt.
Doch das Thema „Vereinsvorstand“ ist – gerade aus vereinsrechtlicher Sicht – sehr komplex und man trifft in der Praxis auf verschiedenste Meinungen, Ansichten oder Gerüchte. Doch ist es wichtig, einen Überblick über das Thema zu haben. Erst recht dann, wenn man sich bereits als Vorstand engagiert oder sich mit dem Gedanken trägt, dies zu tun.
Jurist und Vereinspraktiker Stefan Wagner geht in diesem Video umfassend auf Grundfragen im Zusammenhang mit dem Vorstandsamt ein. Von der Bestellung bis zur Abberufung wird das Thema überblickshaft beleuchtet und hält sehr wahrscheinlich noch ein paar unbekannte Aspekte für Sie bereit.
Folgende Fragen werden behandelt:
Warum braucht der Verein einen Vorstand?
Wie erfolgt die Bestellung des Vorstandes?
Was sind die Aufgaben des Vorstandes?
Muss der Vorstand aus mehreren Mitgliedern bestehen bzw. gibt es eine Obergrenze für die Anzahl der Vorstandsämter?
Muss der Vorstand Mitglied des Vereins sein?
Kann eine Person Vorstand in mehreren Vereinen sein?
Was ist unter dem „erweiterten Vorstand“ zu verstehen?
Dürfen in der Satzung aufgeführte Vorstandsämter auch zusammengelegt und auf eine einzelne Person übertragen werden?
Muss das Vorstandsamt von einer natürlichen Person ausgeübt werden?
Darf ein Vorstand für seine Tätigkeit auch vergütet werden?
Wonach richtet sich die Amtsdauer des Vorstandes? Wann endet ein Vorstandsamt?
Darf ein Vorstand sein Amt jederzeit niederlegen? Kann der Vorstand geschlossen zurücktreten?
Kann für den Fall, dass Vorstandsmitglieder fehlen und die Handlungsfähigkeit des Vereins gefährdet ist, in der Satzung auch ein Ersatz- bzw. Interimsvorstand vorgesehen werden?
Kann die Mitgliederversammlung einen Vorstand einfach während seiner Amtszeit absetzen?
Was passiert, wenn der Vorstand infolge einer Amtsniederlegung unvollständig besetzt ist?
Ist der Vorstand beschlussfähig, wenn er infolge einer Amtsniederlegung unvollständig besetzt ist?

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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