Grundlagenwissen zur Mitgliederversammlung im Verein

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Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Organ des Vereins. Hier über die Mitglieder ihre Rechte aus, es werden wesentlichen Entscheidungen getroffen und es erfolgt die Willensbildung innerhalb des Vereins. Das Thema Mitgliederversammlung ist außerordentlich komplex. Zwar kommt es oft auch auf individuelle Satzungsregelungen der jeweiligen Vereine an. Dennoch kann es nicht schaden, wenn Grundlagenwissen zum Thema Mitgliederversammlung vorhanden ist.
Einen Überblick über die Thematik gibt Rechtsanwalt Jan Graupner. In diesem Zusammenhang beantwortet er folgende Fragen:
• Welcher Stellenwert kommt der Mitgliederversammlung im Verein zu (Rechtsstellung als Organ, Aufgaben)? Warum ist die ordnungsgemäße Durchführung einer Mitgliederversammlung so wichtig?
• Muss eine Mitgliederversammlung überhaupt einberufen werden oder kann darauf auch verzichtet werden?
• Können Mitglieder auch außerhalb der Mitgliederversammlung Beschlüsse fassen?
• Müssen Mitgliederversammlungen zwingend in Präsenz stattfinden oder sind auch hybride bzw. virtuelle Zusammenkünfte möglich?
• Was ist bei der Berufung der Mitgliederversammlung zu beachten? Welche Anforderungen gelten an Frist und Form?
• Müssen Mitgliederversammlungen zwangsläufig durch den Vorstand berufen werden?
• Wie erfolgt die Einberufung, wenn das zuständige Einberufungsorgan fehlt?
• Wie genau erfolgt die Berufung der Mitgliederversammlung auf Verlagen einer Minderheit?
• Bis wann müssen Anträge zur Änderung/Erweiterung der Tagesordnung gestellt werden? Können auch während der Mitgliederversammlung Anträge gestellt werden?
• Wann ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig? Wie viele Mitglieder müssen anwesend sein?
• Können Mängel bei der Beschlussfähigkeit durch Anschlussberufung geheilt werden?
• Wann wird festgelegt, wer Versammlungsleiter und wer Schriftführer ist? Muss dies bereits im Vorfeld feststehen?
• Sind Mitgliederversammlungen öffentlich? Können auch vereinsfremde Personen teilnehmen? Was ist mit Mitgliedern, den nach Satzung kein Stimmrecht zukommt?
• Welche Fehler können bei der Beschlussfassung auftreten?
• Was ist bei der Protokollierung von Beschlüssen zu beachten? Führt eine fehlerhafte Protokollierung zur Unwirksamkeit der Beschlüsse?
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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