45 Min Verbotenes Gemüse

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Wer alte Sorten anbaut, muss aufpassen: Mit dem Saatgut nicht zugelassener Pflanzensorten zu handeln, ist gesetzlich verboten. Warum tun drei Gemüsezüchter es trotzdem?

Pansy Ap, Großherzogin Toskana oder Old German heißen nur drei von weltweit 15.000 Tomatensorten. Im Supermarkt suchen Kunden sie jedoch vergebens. Wer an der Vielfalt alter Obst- und Gemüsearten interessiert ist, könnte sie selbst anbauen. Doch hier wird es heikel: Mit dem Saatgut nicht amtlich zugelassener Pflanzensorten Handel zu treiben, ist gesetzlich verboten. So sieht es das Saatgutverkehrsgesetz vor. Das gilt auch für Gemüsesorten, deren Saatgut schon seit Generationen an Nachbarn, Freunde und Familie weitergegeben wird: Mit den Samen darf nicht gehandelt werden.

Sortenretter wollen Gemüsevielfalt bewahren

Das führt dazu, dass beispielsweise der Kartoffelbauer Karsten Ellenberg zwar Kartoffeln alter Sorten verkaufen darf. Doch er muss seine Kunden darauf hinweisen, seine Kartoffeln nur zu essen, aber sie keinesfalls selbst anzubauen. Dabei fände Ellenberg das gut. Der Landwirt hat schon viele Kartoffelsorten gerettet, weil er diese auch ohne Sortenschutz weiter anbaut. Der kämpferische Landwirt hat zudem vor ein paar Jahren die Initiative zur Rettung der Sorte Linda gestartet.

Auch Uschi Reinhardt aus dem niedersächsischen Schandelah widersetzt sich dem gültigen Saatgutverkehrsgesetz aus voller Überzeugung. Sie hat sich ganz dem Erhalt der Vielfalt von Tomaten verschrieben. Reinhard Lühring wiederum widmet sich historischen Gemüsesorten in Ostfriesland, vor allem dem Grünkohl. Alle drei wollen alte, schmackhafte Sorten retten, um die Gemüsevielfalt in Deutschland zu erhalten und zugleich ein kulturelles Erbe vor dem Aussterben bewahren.

Wer sind die Retter alter Gemüse-Sorten?



Für Klein-Züchter und Amateure sind Zulassungskosten kaum bezahlbar
Um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, könnten Landwirte und Klein-Züchter die verschiedenen Tomaten, Kartoffeln und Grünkohle, die sie züchten und deren Saatgut sie vertreiben, beim Bundessortenamt, einer Einrichtung des Landwirtschaftsministeriums, anmelden; auch als sogenannte Amateursorte etwa. Doch das kostet Geld. Pro Sorte fällt eine Schutzgebühr von 30 Euro an, die es einem erlaubt, mit dem Saatgut einer Sorte zu handeln.

Zunächst muss sie jedoch überhaupt anerkannt werden. Dafür fallen einmalig 200 Euro pro Sorte an. Dieser Sortenschutz erlischt aber nach 25 oder 30 Jahren, je nach Pflanzenart. Das hat zur Folge, dass die Vielfalt etlicher zugelassener Sorten eingeschränkt ist; wie etwa bei Kartoffeln.

Die meisten der zugelassenen Sorten ähneln einander sehr: Die deutsche "Leistungskartoffel" etwa ist rund oder rund-oval und hat eine gelbe Farbe. Geschmack spielt bei der Zulassungsprüfung für neue Kartoffel-Sorten hingegen kaum eine Rolle.

Interesse der Verbraucher an alten Sorten wächst
Dabei stoßen alte Sorten offenbar auf immer mehr Interessenten: Viele Menschen wollen nicht nur Tomaten, Kartoffeln, Grünkohl, Salat oder Paprika historischer Sorten essen, sondern auch selbst im Garten oder auf dem Balkon anbauen. Zu kaufen ist solches Obst und Gemüse in Hofläden und auf Landmärkten. Die Früchte und ihr Saatgut lassen sich aber auch bei diversen Vereinen beziehen.

Redaktion
Christoph Mestmacher-Steiner
Regie
Jean Boué
Autor/in
Jean Boué
Redaktionsleiter/in
Jochen Graebert
Produktionsleiter/in
Andy Kaminski

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