Verlustvortrag beim GmbH-Kauf nutzen: 6 neue Gestaltungsmodelle

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Wenn Sie eine GmbH mit steuerlichem Verlustvortrag kaufen, können Sie die Verluste grundsätzlich nicht mehr nutzen. Dieser Verlustuntergang ist in § 8c KStG geregelt. Wir erklären mit Beispielen und Grafiken, wie Sie mit nachfolgenden 6 Gestaltungsmodellen die Verlustvorträge dennoch nutzen können:

► 1. Einspruch bei Anteilserwerb bei Anteilserwerb zwischen 25-50 % (Wegfall § 8c Abs. 1 S. 1 KStG)
► 2. Nutzung von Stillen Reserven (§ 8c Abs. 1 S. 5 KStG)
► 3. Nutzung der Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 S. 4 KStG)
► 4. Nutzung der Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG)
► 5. Antrag auf Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 8d KStG)
► 6. Wegfall von Verbindlichkeiten (z.B. durch Abzinsung oder Forderungsverzicht gegen Besserungsschein) und Verrechnung des Abzinsungsgewinns mit Verlustvorträgen

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Steuerberater Christoph Juhn

Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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