Formwechsel von Kapitalgesellschaften (GmbH) in Personengesellschaft/Einzelunternehmen | Teil 2/5

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Im zweiten Teil unserer Reihe geht es um die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personenunternehmen. Dies kann zum Beispiel über einen Formwechsel oder eine Verschmelzung der Kapitalgesellschaft mit einer bestehenden Personengesellschaft/einem Einzelunternehmen geschehen (auf Antrag steuerneutral). Es gilt eine Sperrfrist von 5 Jahren. Wichtig ist, die Bilanzen der Unternehmen und die steuerlichen Konsequenzen der Unternehmer korrekt zu erfassen.

0:00 Einleitung & Intro
1:25 Umwandlung KapG in PU (§ 3-9)
5:05 Steuerneutrale Übertragung
9:38 Besteuerung offener Rücklagen
16:00 Übernahmegewinn/-verlust
21:26 Hinweis für das StB-Examen
22:20 Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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