Einbringung/Anwachsung Personenunternehmen in Kapitalgesellschaft (GmbH) & Anteilstausch | Teil 4/5

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Bei unserem vierten Teil steht die Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft im Fokus. Dies kann durch Einbringung, Formwechsel, Anwachsung oder Verschmelzung erfolgen. Außerdem gehen wir auf den Anteilstausch ein (z.B. GmbH in GmbH). Bei diesen Umwandlungsvorgängen gilt es eine Sperrfrist zu beachten. Findet dennoch ein Verkauf statt, dann hat dies nachträglich steuerliche Folgen. Erläutert mit Gesetzen und Bilanzbeispielen.

0:00 Einleitung & Intro
1:55 Einbringung, Formwechsel & Anwachsung
4:08 Exkurs zur Anwachsung
6:58 Was ist bei der Einbringung zu beachten?
8:27 Hinweis zum StB-Examen
9:20 Gesetzeslage & Beispielrechnung
21:30 Anteilstausch
29:47 Fazit & Kontakt

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Unser Blogbeitrag zur Anwachsung bei Personengesellschaften:
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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