Neue Grundsteuer 2025 verfassungswidrig, Zulassung der Revision FG BaWü, Einspruch erforderlich

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Stefan Mücke, Steuerberatung 370 Grad
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in 2018 die frühere Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung ab 2025 angeordnet. Die neue Grundsteuer ab 2025 könnte erneut verfassungswidrig sein.

Herr Olaf Scholz hat die Grundsteuerreform in 2019 auf den Weg gebracht. Durch die Öffnungsklausel im Bundesgesetz haben wir bezogen auf die Grundsteuer nunmehr einen Grundsteuer-Fleckenteppich in Deutschland. Ein Beweis dafür wie Entbürokratisierung von Herrn Scholz verstanden wird.

Neben dem Bundesmodell in der Grundsteuer haben wir fünf Landes-Grundsteuergesetze. Für das Bundesland Baden-Württemberg hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG BaWü) in zwei Urteile vom 11.6.2024 die Revision zugelassen. Die Verfassungswidrigkeit muss nun in München bzw. Karlsruhe entschieden werden.

Zwei Tage nach dem FG-Urteil - am 13.6.2024 - hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) seine Entscheidung vom 27.5.2024 veröffentlich, wonach das Grundsteuergesetz (Bundesmodell) verfassungskonform auszulegen ist.

gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
Grundsteuergesetz (GrdStG), Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (LGrStG BW)
Urteile vom 11.6.2024, Az 8 K 2368/522 und 8 K 1582/23, BFH-Beschluss vom 27.5.2024, Az. II B 78/23

Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

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