Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln - Konsequenzen aus dem AMNOG

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Zwei Jahre nach In-Kraft-Treten sieht die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) das Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) im Grundsatz positiv. Der Gesetzgeber hat die AkdÄ bei der frühen Nutzenbewertung als stellungnahmeberechtigte Organisation benannt. Prof. Dr. Bernd Mühlbauer, AkdÄ-Vorstandsmitglied, verwies auf der Tagung darauf, dass die bisherigen Stellungnahmen der Arzneimittelkommission Einfluss auf die Beschlüsse des gemeinsamen Bundesausschusses gehabt hätten.

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