Notwendige Arbeiten müssen bezahlt werden, auch ohne Auftrag

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Der Auftragnehmer einer Bauleistung stellt fest, dass er zusätzliche Arbeiten ausführen muss, wenn er einwandfreies Ergebnis abliefern will. Der Bauherr beauftragt diese Arbeiten nicht. Bekommt der Unternehmer trotzdem sein Geld? Grundsätzlich setzt die Bezahlung von Werkleistungen einen Auftrag voraus. Sowohl bei einem VOB-Vertrag, als auch bei einem BGB-Vertrag gibt es spezielle Regelungen, die dafür sorgen, dass zusätzliche Leistungen auch zusätzlich bezahlt werden müssen. Wir haben zwei Gerichtsentscheidungen für dieses Video ausgesucht, die klar machen, unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer Geld für die nicht beauftragten Zusatzleistungen bekommt.

OLG München, Urteil vom 21.07.2021, AZ: 20 U 5268/20 Bau
OLG Jena, Urteil vom 25.03.2021, AZ: 8 U 592/20

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