Cannabismedikation: MPU trotz Rezept oder nur ärztliches Gutachten?

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema medizinisches Cannabis (THC) und MPU.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Cannabis im Straßenverkehr bei Medikation, sprich ärztlicher Verordnung, darum geht es heute.
 Willkommen zurück liebe Zuschauer, mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in Oranienburg bei Berlin.
 Cannabis wird heute häufiger aufgrund ärztlicher Medikation verabreicht. Die Leute dürfen dann ein solches Produkt nehmen, im Rahmen ihrer medizinischen Versorgung und dann geht um die Frage: Wie sieht es denn aus mit der Teilnahme am Straßenverkehr?
Hier gibt es einige Urteile, die also in die eine oder andere Richtung sich schon geäußert haben. Heute soll es aber um die Frage gehen, wie ist es denn mit der anschließenden Fahreignungsbegutachtung? Das ist im Regelfall die MPU, wenn die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen möchte.
 Der bayerische Verwaltungsgerichtshof, man mag’s kaum glauben, hat in einem Beschluss vom 25. August 2020 entschieden, dass in einem solchen Fall der Cannabis Medikation zunächst nur eine ärztliche Untersuchung anzuordnen ist, bei der Frage: Ist derjenige noch fahrgeeignet oder nicht?
 Die Behörde hatte hier gleich, wie sie das häufig so gerne tut, die MPU angeordnet und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Das ist rechtswidrig, das darf so nicht gemacht werden, denn es gibt da ein Stufenverhältnis. Die medizinisch, psychologische Untersuchung, die verlangt dem zu Untersuchenden mehr ab. Sie stellt einen größeren Eingriff dar, sie geht über die rein medizinischen Feststellungen hinaus und erfordert eine Offenlegung der engeren persönlichen Lebensphäre. Das kann jeder bestätigen, der mal eine MPU absolviert hat und deswegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in diesem Fall gesagt, als milderes Mittel ist zunächst mal ein ärztliches Gutachten einzuholen. Wichtige Entscheidung auf diesem Gebiet. Sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen, denn es geht um die Fahrerlaubnis, um die Befähigung am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Und insbesondere in Fällen, in denen Cannabis konsumiert wird, sollten Sie hier juristisch auf die sichere Seite kommen.
 Ich gebe Ihnen noch das Aktenzeichen: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.08.2020, Aktenzeichen 11 ZB 20.11 37.
 Das war's für heute zu dem Thema, über meine Homepage finden Sie weitere Informationen auch hierzu. Ansonsten abonnieren Sie auch gerne meinen Kanal dann sehen wir uns bald wieder. Bis dann und Tschüss!“

Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de

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Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)

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Fahren unter Cannabis (THC) – Was ist zu beachten?
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