Besteuerung einer Gewinnausschüttung an eine Körperschaft | Körperschaftsteuer 5

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Die Besteuerung einer Gewinnausschüttung an eine Körperschaft ist prinzipiell steuerfrei. Jedoch schreibt das KStG hierbei vor, dass pauschal 5 % der Gewinnausschüttung als nichtabziehbarer Betriebsaufwand zu behandeln ist. Außerdem muss ein Beteiligungsverhältnis von mindestens 10 % am Tochterunternehmen vorliegen. Auch bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens durch eine Körperschaft fällt keine Steuer an. Hierbei ist die Beteiligungsquote allerdings irrelevant.

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0:00 Einleitung & Intro
0:56 Grundlagen der Gewinnausschüttung
7:18 Sonderfälle der Gewinnausschüttung
10:14 Klausurrelevanz & Fazit

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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