Wann darf eine MPU angeordnet werden?

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema MPU und EU-Führerschein. Wann darf eine MPU eigentlich angeordnet werden?
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Oranienburg bei Berlin. Es erreichen mich häufig Anfragen, wann darf die MPU eigentlich angeordnet werden?
Es ist so, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung es hergibt, das bereits nach zwei Verstößen gegen die 0,5 Promille-Grenze, es ist also im Gesetzestext die Rede von zwei Verstößen im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr, eine MPU angeordnet werden kann und für den Fall der nicht Beibringung, die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
In einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Juni 2018, wurde die Frage aufgeworfen, wie lange darf denn so ein erster Vorstoß zurückliegen? Vorliegend hatte in 2006 derjenige eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen und wurde dann zehn Jahre später erneut auffällig.
Klare Antwort, so lange die Vortat im Flensburger Register noch eingetragen ist, kann auf sie zurückgegriffen werden. Und wie gesagt bei zwei Auffälligkeiten, auch Ordnungswidrigkeiten, Verstößen gegen die 0,5 Promillegrenze, darf von der deutschen Führerscheinstelle die MPU angeordnet werden. Das ist der Grund warum, oder das ist einer der Gründe, warum viele inzwischen auf die Fahrerlaubnisse im EU-Ausland zurückgreifen. Dort gibt es solche Regelungen nicht. Weitere Einzelheiten dazu entnehmen Sie gerne meinen Videos zu diesem Thema. Abonnieren Sie gerne den Kanal oder kommentieren Sie in der Kommentarspalte unter dem Bildschirm. Vielen Dank!“

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