Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Was ist zu beachten? - Rechtsanwalt David Geßner, LL.M.

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Die strafbewehrte Unterlassungserklärung stellt den Schwerpunkt einer jeden Abmahnung dar. Sie spielt insbesondere bei den folgenden Rechtsverletzungen eine Rolle:

1. Markenrechtsverletzungen
2. Urheberrechtsverletzungen
3. Wettbewerbsverstöße
4. Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Die Unterlassungserklärung dient der Beseitigung einer Wiederholungsgefahr in Bezug auf eine bereits erfolgte Rechtsverletzung. Sie muss für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Erklärung die Sanktion einer Vertragsstrafe regeln, damit sie als ernstlich angesehen werden kann. Denn erfolgt bei einer neuerlichen Rechtsverletzung keine Sanktion, hat der Erklärende schließlich nichts zu befürchten.

Lest auch meinen Blogbeitrag zum Thema Unterlassungserklärung unter:

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