24 Stunden Betreuung - Pflege - Pflegeagentur - 24 h - ZDF Heute

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24 Stunden Betreuung im eigenen Zuhause durch http://www.seniocare24.de

Die Betreuungs- und Pflegebranche ist durch die Einführung der gesetzlichen Mindestlohn-Regelung unter Druck geraten. Insbesondere in ärmeren Familien ging 2015 die Sorge um, dass sich die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung sehr verteuern könnten. Davon handelt der Fernseh-Beitrag der ZDF-Sendung „heute in Deutschland“ vom Februar 2015. Mit dem Beispiel eines an Demenz erkrankten Rentners, der von einer Pflegerin aus Polen betreut wird, geht der Beitrag dem Problem der Finanzierbarkeit häuslicher Betreuung nach. Mit Einführung der neuen Regelung im Januar 2015 hatten sich die Kosten für eine „Rund um die Uhr Pflege“ um etwa 200 Euro pro Monat verteuert. Zudem musste mit der Neureglung die Arbeitszeit genau dokumentiert werden.
Der seit 2015 in Kraft getretene gesetzliche Mindestlohn gilt auch für osteuropäische Pflegekräfte. Sie sind bei ihrem polnischen Arbeitgeber angestellt, werden nach Deutschland entsendet und arbeiten hier vor Ort nach geltendem Arbeitsrecht, also auch nach Mindestlohn.

Familien, die 2015 die aufgetretenen Mehrkosten nicht tragen konnten, mussten den Betreuungsumfang reduzieren: Das heißt weniger Arbeitsstunden, weniger Leistung. Dies führte zu Verunsicherung in den deutschen Haushalten, wie auch beim Angehörigen des an Demenz erkrankten Rentners, der im TV-Beitrag porträtiert wurde.

Die Agentur Seniocare24 vermittelt polnische Pflegekräfte nach Deutschland. Sie setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft die Betreuung im eigenen Zuhause bezahlbar bleibt. Renata Föry, Geschäftsführerin der Vermittlungsagentur, verzeichnete in den ersten Wochen des Jahres 2015 spürbare Verluste an Arbeitsaufträgen, weil Angehörige aus den genannten Gründen den Betreuungsumfang reduzierten. „Viele Verträge wurden auch gekündigt“, so Föry im TV-Beitrag: „Wir vermuten, dass sich einige auf dem Schwarzmarkt bedienen und sich strafbar machen, weil sie die Kosten nicht tragen können.“

Der TV-Beitrag beleuchtet auch das Problem der Scheinselbständigkeit, das besteht, wenn sich Betreuer oder Pflegerinnen selbstständig machten, dabei jedoch nur – wie in einer 24-Stunden-Betreuung üblich – für einen einzigen Auftraggeber arbeiteten. Solche Scheinselbständigkeit ist illegal. Friedhelm Fiedler vom Arbeitgeberverband Pflege appellierte im Interview innerhalb des TV-Beitrags an alle Angehörigen, die jeweilige Vertragssituation gewissenhaft zu überprüfen, um sich nicht wie im Falle etwaiger Scheinselbständigkeit strafbar zu machen.
Die „Rufe nach staatlichen Zuschüssen“ wurden nicht zuletzt deshalb 2015 lauter: 24 Stunden Betreuung zu Hause sollte bezahlbar bleiben, damit zum Beispiel ältere Menschen mit Demenz nicht ins Altenheim müssen.

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