Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung | Steuerfreiheit des ausländischen Arbeitslohns!

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In diesem Video geht es um die grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung. Dabei wird im Outbound – Sachverhalt der Arbeitslohn zwar durch das Welteinkommensprinzip durch § 19 EStG erfasst. Regelmäßig wird das Besteuerungsrecht Deutschlands jedoch durch Art. 15 OECD – MA durch das Tätigkeitsprinzip ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nur, wenn kein ausreichender Bezug zum Ansässigkeitsstaat Deutschland besteht (Art. 15 II OECD – MA). Durch die innerstaatliche Rückfallklausel soll jedoch verhindert werden, dass weiße Einkünfte entstehen, § 50d VIII EStG. Danach hat der unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer die Besteuerung oder den Besteuerungsverzicht im anderen DBA – Staat nachzuweisen.

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Steuerberater Marian Schildhorn ist selbständiger Steuerberater in eigener Kanzlei, die sich auf den Bereich des internationalen Steuerrechts, Unternehmenssteuerrechts und Steuerverfahrensrecht spezialisiert hat. Er ist Mitautor steuerrechtlicher Fachbücher, insbesondere zum Thema Unternehmensnachfolge und internationalem Steuerrecht. Seit 2015 ist er Lehrbeauftragter an Hochschulen im Bereich des Ertragsteuerrechts und Umsatzsteuerrechts. Vor seiner Tätigkeit als Steuerberater wurde er bei der baden - württembergischen Finanzverwaltung im Bereich der Sonderprüfung eingesetzt.

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