Das tabuisierte dritte Geschlecht!

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Liebe Inklusoren und Inklusorinnen,

aus aktuellem Anlass. Statistisch gesehen wird etwa eines von 3.000 Kindern mit einem nicht eindeutigen Geschlecht geboren. In jeder Gesellschaft leben also viele Intersexuelle, Hermaphroditen oder Zwitter, wie sie auch genannt werden. Mehr als 10.000 Menschen sollen in Deutschland intersexuell sein. Lynn D. ist einer dieser Menschen, und hat sich auf Grund der eigenen Lebens- und Leidensgeschichte entschlossen, anderen Betroffenen zu helfen.

Lynn D. wurde vor 33 Jahren mit beiden Geschlechtsmerkmalen geboren. Auf Anraten der Ärzte wurde sie operiert - und ein Mädchen. Erst mit 20 Jahren erfuhr sie, was mit ihr los war. Im Interview mit tagesschau24 erzählt Lynn von ihren Erfahrungen.

In der Annahme, das Geschlecht eindeutig festlegen zu müssen, werden immer noch viele Kinder operiert. Durch eine sogenannte "geschlechtsangleichende" Operation und anschließende Hormonbehandlungen sollen sie eindeutig einem Geschlecht zugewiesen werden. Welche Leiden das verursachen kann, zeigt sich an der Lebensgeschichte von z.B. Lynn D. aus Berlin oder aber auch von Tania Hagn, Christiane Völlnig, Lucie Veith, die im Internet ihre Geschichten öffentlich gemacht haben. Ihr ganzes Leben lang wurden sie in die Geschlechterrollen gezwängt, in die sie nicht gehörten.
Prozesse, wie der so genannte „Zwitterprozess“ fanden statt, in dem die Betroffenen gegen Chirurgen oder andere Ärzte klagten, die sie z.B. im Fall von Christiane Völlnig ohne Ihr Wissen sterilisiert haben. Diese Prozesse haben zur Aufklärung und einem entscheidenden Umdenken beigetragen.

Auch deshalb fordert seit November dieses Jahres das Bundesverfassungsgericht, dass künftig ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eingetragen werden kann. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch, den 08.11.2017 veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht (Az. 1 BvR 2019/16). Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ noch etwa „inter“, „divers“ oder eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts“ aufgenommen wird. Bisher gibt es für solche Menschen nur die „negative“ Option, nämlich die, kein Geschlecht eintragen zu lassen.

Jeder soll leben dürfen wie er will, finde ich, sprich männlich, weiblich oder eben dazwischen. Oder?

Mehr Infos unter http://www.dgti.org/

Kurz-Info: Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.

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©Goldi

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