Der Rotmilan im Stölzinger Gebirge. 6. Jahresbericht. Ein Film von Arno Werner.
Der diesjährige Jahresbericht im Filmformat für 2023 gibt wieder Einblicke in die Kartierungsarbeit des Rotmilanteams.
Das ehrenamtliche Team ist bereits seit 10 Jahren im Stölzinger Gebirge tätig, um dort das Wissen über die Verbreitung und Gefährdung der Großvögel zu dokumentieren. In dieser Zeit hat sich schon ein riesiges Archiv von Filmen und Fotos aufgebaut und ergänzt die Kartierungen. Die Sammlung bietet ein aktuelles und umfangreiches Wissen über die erfassten Arten und ist in dieser Form wohl einmalig und steht für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügung
Im Jahr 2023 war allerdings das Team nur im „Kernbereich“ der Untersuchungsfläche bei den Windvorrangflächen HEF 02, 03 und 05 unterwegs.
Die noch hohe Dichte windkraftsensibler Arten wie Rotmilan, Wespenbussard, Mäusebussard, Uhu und Baumfalke konnte wieder bestätigt werden.
Leider ist beim Rotmilan der Bruterfolg mit weniger als 1,3 Jungen pro Paar mehr als bedenklich. Es sollten zur Arterhaltung aber Werte über 2,0 pro Paar sein.
Bedauerlich ist, dass dieser bekannte Hotspot der Artenvielfalt im Stölzinger Gebirge noch völlig ohne Schutz ist. Hier wäre das Land Hessen mit der Ausweisung eines neuen EU-Vogelschutzgebietes, insbesondere für den Rotmilan im Stölzinger Gebirge, in der Pflicht.
Nicht unerwartet überprüft jetzt die EU-Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren, ob die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in Deutschland verbessert werden muss.
Der schon über ein Jahrzehnt fortlaufenden ehrenamtlichen und unentgeltlichen Kartierung, die kaum etwas Vergleichbares hat, fehlt leider die nötige Beachtung und Wertschätzung, um sie zu einem erfolgreichen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt werden zu lassen.
Der Rotmilan ist weiter gefährdet.
Leider ist in Hessen der Rotmilan nach wie vor im „ungünstig-unzureichenden“ Erhaltungszustand. Selbst in den fünf wichtigsten EU-Vogelschutzgebieten in Hessen hat sich für den Rotmilan nichts Positives getan.
Jeder dritte ausgewachsene Rotmilan verunglückt und stirbt an Windkraftanlagen – weit vor Straßenverkehr, Freileitungen, Verletzungen o. ä. - (s. aktuelle Studie der „Die Vogelwelt“ Nr. 141, 2023) Das ist Todesursache Nr. 1. Weil dies noch nicht reicht, wird eine Verknappung des Nahrungsangebotes durch die Versiegelung und Abdeckung von Grünland und Ackern durch Solaranlagen erwartet. Alleine im Haselgrund (Stadt Rotenburg) sollen über 70 ha Acker- und Grünlandflächen mit Solaranlagen überdeckt werden. Betroffen sind hier nicht nur die Greifvögel.
Eine zentrale und berechtigte Forderung ist deshalb die Ausweisung eines neuen Vogelschutzgebietes für den Rotmilan im Stölzinger Gebirge ohne gefährdende Windkraftanlagen.
Das Wichtige im Film
Der Film dokumentiert ausschnittsweise die Arbeit der ehrenamtlichen Teammitglieder. In einer Animation wird die Veränderung der Landschaft und der Natur durch Windkraftanlagen sehr eindringlich dargestellt.
Biodiversität in Gefahr
Bekannt und wissenschaftlich gesichert sind die zu erwartenden negativen Auswirkungen gerade der Windindustrieanlagen im Wald.
Trotzdem gibt es Gesetzesänderungen bei den erneuerbaren Energien, die zu Lasten des Natur- und Artenschutzes gehen. Dies lässt nichts Gutes ahnen. Die Kommunen im Stölzinger Gebirge scheinen dies aktuell zu nutzen. Es entsteht der Eindruck, sie stehen im sportlichen Wettbewerb, wer dort die Biodiversität am nachhaltigsten mit Windkraft und Solar schädigt und dabei noch Geld in die Haushaltskasse bekommt. Leider hält sich hartnäckig der Mythos, Windkraftanlagen und Fotovoltaik, die in der freien Landschaft und Natur installiert werden, seien ohne nachhaltige Folgen für die Biodiversität. Abfedern sollen dies Ausgleichmaßnahmen und bei den WEA zusätzliche Abschaltzeiten. Wenn dies immer noch nicht reicht, werden bei den WEA noch technische Anlagen installiert, um anfliegende Vögel und Fledermäuse zu erkennen. Die betroffenen WEA sollen dann in den Abschaltmodus gehen. Aber nur die Konstrukteure und Hersteller dieser Geräte profitieren davon. Das Leiden der Kreaturen fällt unter den Planungstisch. Naturverträglich geht bei beiden nicht.
Ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Naturschutzinitiative e.V. bestätigt, dass die aktuelle Vorgehensweise bei der Aufstellung von Windindustrieanlagen in der jetzigen Form rechtwidrig ist. Folgerichtig gibt es eine Beschwerde beim EuGH (Europäischen Gerichtshof) durch den Naturschutzverband, die noch nicht entschieden ist.
Wenn wir das Artensterben nicht in den Griff bekommen, steht unser Überleben auf unserem Planeten auf dem Spiel. Beim Land Hessen, den planenden Kommunen und den Projektierern hat man aber den Eindruck, Augen zu und durch, ohne Rücksicht auf Verluste.
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